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Antrag auf Feststellung als Betroffener von Wohnungsbetrug... online möglich

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
  • Wirtschaft

Erstellt: 2024-10-20

Erstellt: 2024-10-20 14:17

Seit dem 25. April 2024 können Anträge auf Feststellung als Betroffener von Mietbetrug auch online gestellt werden.

Bisher mussten die Antragstellung auf Feststellung als Betroffener von Mietbetrug sowie Anträge auf einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverkäufen mit den entsprechenden Unterlagen persönlich bei der zuständigen regionalen Selbstverwaltungsstelle eingereicht werden. Doch jetzt ist dies ohne den Aufwand eines persönlichen Besuchs online möglich.

Antrag auf Feststellung als Betroffener von Wohnungsbetrug... online möglich

Wo?

Über das "Unterstützungssystem für Betroffene von Mietbetrug".


Es ist aber nicht nur ein einfacher Klick.

Es müssen Angaben zum Mietbetrug, zu den Umständen der Täuschung durch den Vermieter usw. gemacht werden. Außerdem müssen die für die Überprüfung des Schadens erforderlichen Kopien des Mietvertrags,

Benachrichtigungen über Zwangsversteigerungen/Zwangsverkäufe usw. als elektronische Dokumente eingereicht werden.

Der Prozess der Online-Antragstellung auf Feststellung als Betroffener von Mietbetrug kann per SMS verfolgt werden und ist jederzeit online abrufbar.

Die Bescheinigung über die Korrektur und das Urteil zum Mietbetrug können hier auch ausgedruckt werden.

Weitere Fragen?

Sie können sich unter der Telefonnummer 1600-9640 an das Callcenter wenden oder sich an die Abteilung für die umfassende Unterstützung von Betroffenen der Abteilung für Mietbetrug im Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr unter 044 201 5240 wenden.

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