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Arbeitslosengeld I: Anspruchsvoraussetzungen und Antrag - Selbstständige und Tagelöhner

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
  • Wirtschaft

Erstellt: 2024-11-05

Erstellt: 2024-11-05 05:35

Arbeitslosengeld 2024

Das Arbeitslosengeld (ALG), eine vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit bereitgestellte zentrale staatliche Unterstützung, ist ein System, das die Lebensgrundlage und eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt, indem es Arbeitslosen, die aus unverschuldeten Gründen ihre Stelle verloren haben, während ihrer Stellensuche Arbeitslosengeld zahlt.



Arbeitslosengeld I: Anspruchsvoraussetzungen und Antrag - Selbstständige und Tagelöhner

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung und die versicherte Beschäftigungsdauer. Einfach erklärt: Man tritt aus Vorsorge für den Fall einer möglichen Arbeitslosigkeit in ein soziales Versicherungssystem ein. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man zunächst in der Arbeitslosenversicherung Mitglied sein.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Um die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld zu erfüllen, muss in den 18 Monaten vor dem Arbeitsende (Arbeitslosigkeit) eine mindestens 180-tägige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung nachgewiesen werden. Dabei werden Feiertage und Wochenenden nicht berücksichtigt. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder, der länger als 180 Tage, also 6 Monate, ununterbrochen gearbeitet hat, auch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Bei einer 5-Tage-Woche beispielsweise zählt ein Tag bezahlter Freizeit zu den 5 Arbeitstagen, was eine wöchentliche Versicherungszeit von 6 Tagen und einen monatlichen Durchschnitt von 26 Tagen ergibt. Bei einer 7-monatigen Mitgliedschaft in der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung) sind dann die erforderlichen 180 Tage Versicherungszeit erfüllt.

Wenn man beispielsweise 15 Tage im Monat arbeitet und die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung etwa 6 Monate beträgt, werden die 180 Tage nicht erreicht. Daher besteht auch bei einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit aufgrund einer Geschäftsaufgabe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das Arbeitsministerium gibt außerdem 13 Kriterien an, nach denen nur Personen mit berechtigten Gründen für die Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Zu den vom Arbeitsministerium als "berechtigte Gründe" angesehenen Gründen gehören beispielsweise Kündigungen, Vertragsablauf, Lohnrückstände und Geschäftsschließungen, eine einfache Pendelzeit von mehr als 3 Stunden, Schwangerschaft und Geburt, Verletzungen oder Krankheiten, die eine Beurlaubung unmöglich machen, und Verstöße des Arbeitgebers gegen Gesetze. Diese Gründe erfüllen die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld für Tagelöhner und Selbstständige

Haben Tagelöhner auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Die Bedingungen für Tagelöhner sind mit Ausnahme der folgenden zwei Punkte identisch mit den allgemeinen Bedingungen für Arbeitslosengeld. Auch Selbstständige können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Bedingungen für Tagelöhner

1. Weniger als 10 Arbeitstage im Monat vor dem Antragsstellungstag
2. Mehr als 90 Arbeitstage als Tagelöhner in den 18 Monaten (bzw. 24 Monaten für Teilzeitkräfte) vor der Arbeitslosigkeit

Bedingungen für Selbstständige

1. Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung und Zahlung der Beiträge für mindestens ein Jahr vor der Geschäftsaufgabe
2. Unfreiwillige Geschäftsaufgabe
3. Aktive Stellensuche
4. Arbeitswilligkeit und -fähigkeit, aber keine Beschäftigung

Dauer des Arbeitslosengeldes

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG) richtet sich für Personen unter 50 Jahren nach Alter und Dauer der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. Sie beträgt 120 Tage bei weniger als einem Jahr, 150 Tage bei 1 bis unter 3 Jahren, 180 Tage bei 3 bis unter 5 Jahren, 210 Tage bei 5 bis unter 10 Jahren und 240 Tage bei 10 Jahren und mehr.

Dauer des Arbeitslosengeldes (ALG)
Für Personen unter 50 Jahren
Unter 1 Jahr: 120 Tage
1 bis unter 3 Jahre: 150 Tage
3 bis unter 5 Jahre: 180 Tage
5 bis unter 10 Jahre: 210 Tage
10 Jahre und mehr: 240 Tage

Beantragung des Arbeitslosengeldes

Die Beantragung des Arbeitslosengeldes ist ganz einfach: Zuerst registriert man sich bei der Arbeitsagentur.


Danach beantragt man das Arbeitslosengeld persönlich bei der für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur. Nach dem Antrag auf Anerkennung des Anspruchs muss der Antrag auf Arbeitslosengeld innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt und die Stellensuche aufgenommen werden, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

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